Barrierefreie Mietwagenreisen USA und Kanada Individuelle BeratungBeratung: 02202/980990

ÜBER UNSERE REISEN:

Allgemeines
Wer verreist mit AHORN barrierefrei?
Hauptzielgruppe der angebotenen Reisen sind Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Dies kann eine leichte Gehbehinderung sein, eine Krankheit, die Gehen nur mit Hilfsmitteln ermöglicht, oder zum Beispiel eine Lähmung, die die dauerhafte Nutzung eines Rollstuhls erfordert. In der Regel handelt es sich bei den Reisenden um Rollstuhlfahrer in Begleitung des Partners, einer Assistenz oder der Familie, aber auch Alleinreisende, die sich selbständig bewegen und versorgen können verreisen mit AHORN barrierefrei. Alleinreisenden die Hilfe benötigen empfehlen wir eine Reiseassistenz.

Reisen mit dem Elektrorollstuhl
Unsere Mietwagenreisen sind zunächst für Nutzer von handbetriebenen Rollstühlen ausgelegt. Gerne bieten wir Ihnen aber individuell auch entsprechende Reisen mit umgebauten Minivans an. Bitte beachten Sie bei Reisen ins Ausland, dass die dortigen Stromnetze teilweise abweichende Stromspannungen haben können und andere Stecker nötig sein können. Gegebenenfalls ist daher die Mitnahme eines Transformators oder umschaltbaren Ladegeräts und eines Steckdosenadapters notwendig.

Barrierefreiheit der Leistungen
Damit Sie sicher sein können, vor Ort in Hotels untergebracht zu werden, die nach Möglichkeit keine oder zumindest möglichst wenig Barrieren haben, legen wir hohe Maßstäbe bei der Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort an. So lassen wir die Hotels a) durch unsere Partneragenturen checken, b) überprüfen wir die Hotels selbst, in dem wir Daten und Bilder anfordern und c) haben wir einen Großteil des Nordamerikanischen Westen (USA + Kanada) durch Scouts, die selbst Rollstuhlfahrer sind, auf Herz und Nieren testen lassen. Das von uns favorisierte Scouting-System hat zudem den Vorteil, dass wir neben wichtigen Hotelinformationen auch Aufschlüsse über barrierefreie Besichtigungsmöglichkeiten, Ausflüge, Restaurants etc. erhalten, die wir Ihnen zusammengefasst mit den Reiseunterlagen zur Verfügung stellen.

Ablauf einer Buchung
Wenn Sie sich für eine Reise entschieden haben, melden Sie sich mit unserem Reiseanmeldeformular dafür an. Hierbei benötigen wir von Ihnen Angaben zum Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung, Ihren benötigten Hilfsmitteln sowie zu Ihren persönlichen Anforderungen, die die Unterkünfte erfüllen müssen. Bitte seien Sie bei diesen Angaben möglichst gewissenhaft und ehrlich zu sich selbst, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise zu gewährleisten.

Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung bei uns und sobald wir alle Leistungen von unseren Leistungsträgern bestätigt bekommen haben, erhalten Sie eine Reisebestätigung, die gleichzeitig Ihre Rechnung ist.

Sollten bei einer Rundreise einzelne Hotels nicht mehr verfügbar sein, unterbreiten wir Ihnen kurzfristig Alternativvorschläge. Dabei kann es vorkommen, dass wir auf Hotels ausweichen müssen, die noch nicht von unseren Scouts geprüft wurden. In einem solchen Fall erkundigen wir uns ausführlich über die Barrierefreiheit des Alternativhotels, zum Beispiel durch intensive Gespräche mit der Hotelleitung und indem wir uns Fotos zusenden lassen. Erst wenn wir überzeugt sind, dass die Alternative ausreichend barrierefrei ist und Sie bestätigen, dass Ihnen diese zusagt, erhalten Sie Ihre Reisebestätigung/Rechnung.

Auf der Bestätigung sind neben den von Ihnen gebuchten Leistungen auch die Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist nach Erhalt der Bestätigung fällig, die Restzahlung einen Monat vor Abreise. Eine gesonderte Rechnung für die Restzahlung wird nicht ausgestellt. Gleichzeitig mit der Bestätigung erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein, der alle von Ihnen geleisteten Zahlungen abdeckt. Ihre Reiseunterlagen senden wir Ihnen dann 10-14 Tage vor Reisebeginn zu.

Reiseversicherungen
Selbstverständlich sind alle Ihre Zahlungen an uns gemäß Paragraph 651 Reisepreissicherungsgesetz abgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie im Anschluss an Ihre Anmeldung zusammen mit der Reisebestätigung. Somit sind alle von Ihnen geleisteten Zahlungen abgesichert.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, aus der Ihnen im Fall einer z.B. krankheitsbedingten Stornierung der Reise die anfallenden Stornokosten anteilig oder komplett erstattet werden können. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt.

Anreise
Sie haben die Wahl: Wenn Sie wünschen können Sie selber einen entsprechenden Flug buchen. Gerne reservieren aber auch wir für Sie einen passenden Flug zu tagesaktuellen Preisen.

Flugzeug
Sowohl Fluggesellschaften als auch Flughäfen bieten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kostenlose Hilfestellungen am Flughafen und beim Be- und Entsteigen des Flugzeuges an. Gerne übernehmen wir für Sie die Anmeldung einer solchen Unterstützung. Selbstverständlich erledigen wir auch die Anmeldung von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln bei der Fluggesellschaft. Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, welche Hilfsleistungen Sie benötigen und mit welcher Art Rollstuhl Sie die Reise antreten möchten, damit wir die entsprechenden Anmeldungen für Sie vornehmen können.

Hilfe am Flughafen:
Die Flughafengesellschaften teilen die benötigten Hilfeleistungen in drei Stufen ein:
Rollstuhl für lange Wege (Wheelchair for Ramp - WCHR)
Der Fluggast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl, ist aber dennoch auf Hilfe angewiesen. Er benötigt den Rollstuhl, um längere Gehwege zurückzulegen, kann aber kurze Treppen steigen. Der Gast wird im Flughafengebäude bis zum Erreichen des Flugzeuges unterstützt und ein Rollstuhl wird zur Verfügung gestellt. Beim Besteigen des Flugzeuges sowie in der Fluggastkabine ist keine weitere Hilfe notwendig.
Rollstuhl für Stufen (Wheelchair for Steps - WCHS)
Der Fluggast kann keine Treppen steigen, ist aber in der Lage, kurze Strecken zu Fuß zurückzulegen. Die Hilfe erfolgt in diesem Falle im Flughafenbereich bis zur Flugzeugtür. In der Flugzeugkabine wird keine weitere Hilfe benötigt.
Rollstuhl für die Flugzeugkabine (Wheelchair for Cabin Seat - WCHC)
Der Fluggast kann nicht gehen und benötigt immer einen Rollstuhl. Er benötigt Hilfe bis zu seinem Sitzplatz und für den Weg zur Toilette und zurück.

Rollstühle:
Der Transport von manuellen Rollstühlen sowie Elektrorollstühlen mit Gel- oder Trockenbatterie ist in der Regel problemlos möglich und kostenlos, muss jedoch vorab angemeldet und von der Fluggesellschaft genehmigt werden. Die meisten Fluggesellschaften befördern jedoch keine Elektrorollstühle mit Nassbatterien, wenn doch dann nur solche, die speziell als auslaufsicher gekennzeichnet sind. Generell müssen Batterien an Ihren Polen abgeklemmt werden. E-Fix-Antriebe können in einer separaten Tasche verpackt werden und sollten dann als medizinisch notwendiges Zusatzgepäck angemeldet werden, damit sie nicht auf die Freigepäckgrenze angerechnet werden. Entsprechend des Antriebs unterteilen Fluggesellschaften Rollstühle in drei Gruppen:
Manueller Rollstuhl (Wheelchair Manual Power - WCMP)
Manueller Rollstuhl ohne Batterie, Maße und Gewicht müssen der Fluggesellschaft vorab gemeldet werden.
Elektrorollstuhl mit Trockenbatterie (Wheelchair Battery Dry-cell - WCBD)
Elektrorollstuhl mit nicht auslaufender Gel- oder Trockenbatterie; der Rollstuhl muss den IATA-Sicherheitskriterien entsprechen und die Batterie muss an den Polen abgeklemmt und isoliert sein; Maße und Gewicht müssen der Fluggesellschaft vorab gemeldet werden.
Elektrorollstuhl mit Nassbatterie (Wheelchair Battery Wet-cell - WCBW)
Elektrorollstuhl mit auslaufsicherer Nassbatterie. Die Batterie muss ausgebaut und sicher verpackt sein (Styropor-Box); Maße und Gewicht müssen der Fluggesellschaft vorab gemeldet werden.

Während der Transport des eigenen Rollstuhls bei allen Fluggesellschaften kostenlos ist und auch nicht auf das Freigepäck angerechnet wird, werden ein zweiter Rollstuhl (z.B. Duschrollstuhl/Strandrollstuhl) oder andere Hilfsmittel wie z.B. Rollatoren je nach Fluggesellschaft unterschiedlich behandelt. Teilweise sind auch sie kostenlos, in der Regel aber werden sie auf das Freigepäck angerechnet, so dass häufig Aufpreise für Übergepäck anfallen. Bitte teilen Sie uns daher frühzeitig mit, was für Hilfsmittel Sie mitnehmen möchten, damit wir die beste Lösung für Sie finden können.

Toiletten:
Für Reisende, die auch in der Flugzeugkabine, zum Beispiel für die Nutzung der Toilette, einen Rollstuhl benötigen, stellt sich die Situation je nach Fluggesellschaft, Strecke und Flugzeugtyp derzeit noch sehr unterschiedlich und leider auch nicht genau vorhersehbar dar. Während mittlerweile ein Großteil der Langstreckenflugzeuge über ausreichend geräumige Toiletten verfügt, ist dies bei kleineren Maschinen für die Kurz- und Mittelstrecke noch nicht der Fall. Zudem geben die meisten Fluggesellschaften nur sehr vage Informationen, auf welchen Ihrer Flüge Bordrollstühle zur Verfügung stehen. Teilweise hängt dies von dem Flugzeugtyp ab, aber auch auf die gegeben Auskünfte ist leider nicht immer Verlass. Gerne bringen wir alle verfügbaren Informationen für Ihren geplanten Flug in Erfahrung, können allerdings nicht garantieren, dass auch tatsächlich ein Bordrollstuhl auf genau diesem Flug vorhanden sein wird.

Mietwagen
Mietwagenreisen sind eine hervorragende Möglichkeit, ein Land individuell und umfassend zu entdecken. Besonders in den USA und in Kanada ist das Fahren wesentlich angenehmer als in vielen Regionen Deutschlands. Breite übersichtliche Straßen, flächendeckende Tempolimits und übersichtliche Kreuzungen und Abbiegungen bieten beste Voraussetzungen für ein genussvolles Reisen. Da es jedoch viel zu sehen gibt und die Entfernungen größer sind als bei uns, ist eine Mietwagenreise keine Erholungsreise. Vielmehr erhält man täglich neue, vielfältige Eindrücke und lernt jeden Tag neue Aspekte des Reiseziels kennen.

Bei den bei unseren Mietwagenreisen eingeschlossenen Fahrzeugen handelt es sich um auf Handgas umgerüstete Autos. Generell ist dies für alle Fahrzeugkategorien möglich. Da unsere Reisen für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson ausgelegt sind, sind die Mietwagen nicht mit automatischen Rollstuhlverladesystemen ausgestattet. Für Nutzer von Elektrorollstühlen können wir die meisten Reisen auch mit umgerüsteten Minivans mit Hebebühne anbieten. Bitte beachten Sie, dass an einigen Flughäfen die Mietwagenstationen in entferntere Gebäude ausgelagert wurden. Dorthin verkehren dann Shuttle-Busse, jedoch kann es unter Umständen zu Verzögerungen kommen, bis ein rollstuhlgeeigneter Bus zur Verfügung steht.

Unterkünfte
Unsere Reisen führen Sie in die aufregendsten Städte und Naturlandschaften und in der Regel sind die angebotenen Unterkünfte keine Spezialeinrichtungen für Rollstuhlfahrer, sondern weitestgehend barrierefreie Hotels die über einzelne rollstuhlgeeignete Zimmer verfügen. Da die Häuser sich zwar dem Thema Barrierefreiheit gewidmet haben, aber sich nicht ausschließlich darauf konzentrieren, kann es in Einzelfällen zu gewissen Einschränkungen kommen.

Damit Sie sicher sein können, vor Ort in Hotels untergebracht zu werden, die nach Möglichkeit keine oder zumindest möglichst wenig Barrieren haben, legen wir hohe Maßstäbe bei der Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort an. So lassen wir die Hotels a) durch unsere Partneragenturen checken, b) überprüfen wir die Hotels selbst, in dem wir Daten und Bilder anfordern und c) haben wir einen Großteil des Nordamerikanischen Westen (USA + Kanada) durch Scouts, die selbst Rollstuhlfahrer sind, auf Herz und Nieren testen lassen.

Besonderen Wert legen wir natürlich auf ausreichend breite Türen, schwellenfreie Erreichbarkeit aller Einrichtungen, geräumige Badezimmer und Haltegriffe. Da die Anforderungen von Person zu Person jedoch unterschiedlich sind, können wir keine für jeden Reisegast 100%ig barrierefreien Zimmer garantieren.

Sollte bei einer unserer Rundreisen ein für Sie gebuchtes, barrierefreies Zimmer einmal nicht verfügbar sein, zum Beispiel wegen eines Wasserschadens oder auch eines Fehlers des Hotelreservierungssystems, bemühen wir uns selbstverständlich um Ersatz. Unsere Partner vor Ort kümmern sich in diesem Falle um ein adäquates Zimmer im gleichen oder auch in einem anderen, nahegelegenen Hotel. Wenn kein entsprechendes Zimmer zu bekommen ist, wird Ihnen ein nicht explizit barrierefreies Zimmer zur Verfügung gestellt und das Hotelpersonal steht Ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten für Hilfestellungen zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie von uns anschließend eine Erstattung für die betroffene Unterkunft.

Sehenswürdigkeiten/Informationen
Grundsätzlich müssen Sie vor Ort in Bezug auf Sehenswürdigkeiten, Parks und Ausflugsangebote mit Einschränkungen rechnen. Unsere Scouts sind in einem gewissen Rahmen immer auch bemüht, neben der Barrierefreiheit der Hotels auch die Barrierefreiheit vor Ort mit zu überprüfen. Auch sind wir bemüht, diese so gut wie möglich für Sie im Vorfeld zu recherchieren, um Ihnen entsprechende Informationen mit auf die Reise geben zu können.